Baulicher Hoch­wasser­schutz

Lösungen und Möglichkeiten Flutschäden an Gebäuden zu vermeiden.

Bausachverständigenbüro Jens P. Groß
Dipl.-Ing. Jens P. Groß
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IK Dresden
für Mauerwerksbau
für Schäden an Gebäuden
Südhöhe 19
01217 Dresden
Tel: (0351) 272 99 27
Fax: (0351) 272 99 26
Mail: buero@bsb-gross.de
Web: www.bsb-gross.de

Wir bieten Ihnen

Wir klären für Sie wie und zu welchen Kosten Hochwasserschutz für Ihr Gebäude realisiert werden kann.

Leitfaden zum baulichen Hochwasserschutz

Erstellt aus aktuellem Anlass nach dem Hochwasser 2013

Welche Ziele hat der bauliche Hochwasserschutz?

Geschützt werden soll das Gebäude vor Hochwasser. Ein kompletter Schutz des Gebäudes ist wünschenswert, hängt jedoch von den notwendigen Kosten und der anstehenden Hochwasserlast ab. Es sind von den Eigentümern - in Absprache mit den Fachberatern - Schutzziele zu bestimmen. Grundsätzlich gilt:
Je höher der Schutz, desto höher die Kosten. Aber, wenn bereits mit geringen baulichen Veränderungen eine Überflutung der Wohnräume gestoppt werden kann, sind die Investitionen in den Hochwasserschutz gut angelegt.

Wie plant man den baulichen Hochwasserschutz?

Wir empfehlen eine mehrstufige Planung. Zuerst sind die Grundlagen aus den bisherigen Flutereignissen zu ermitteln, wie zum Beispiel Höchstwasserstände, Geländeprofil, Geschwindigkeit des Flutwassers, Vorwarnzeit etc. Aus diesen Angaben und der Kenntnis der Bausubstanz sind die Schutzziele zu bestimmen. Diese Leistung kann als Gutachten beauftragt werden. Im Gutachten sind für die verschiedenen Schutzziele - z. B. kompletter Gebäudeschutz / nur Obergeschosse geschützt - die Kosten zu ermitteln. Entscheidet sich der Eigentümer für ein Schutzziel, beginnt die eigentliche Planung der Baumaßnahmen.

Welche Grundsätze gelten beim Hochwasserschutz?

Es gilt einerseits auf der Lastseite den Wasserpegel zu begrenzen, zu senken, bzw. den Wasserzufluss oberflächig und im Baugrund ganz zu verhindern. Andererseits ist der Bauteilwiderstand des Gebäudes gegenüber dem Flutwasser zu erhöhen.

Möglichkeiten auf der Lastseite

Das Flutwasser kann man mit Barrieren; u. a. Flutmauern, Dammbalkensystemen, Schlauchbarrieren fernhalten. Der Grundwasseranstieg kann durch Absenkbrunnen begrenzt werden.

Möglichkeiten auf der Bauteilwiderstandsseite

Durch Schotttechnik sowie wasserdichten Fenstern und Türen, kann in Kombination mit einer funktionsfähigen Abdichtung bei statischer Ertüchtigung kurzzeitig der Flutwassereintritt verhindert werden.

Auf welche Fluthöhe ist zu sichern?

Da zukünftige Fluthöhen nur beschränkt vorausgesagt werden können, ist es wichtig, ausreichende Reserven zu den bekannten Höchstwasserständen aufzuschlagen. Keinesfalls sollte unterhalb der bekannten Höchstpegel (z. B. Augusthochwasser 2002) gesichert werden.

Geschickte Schadensvermeidung

Die flutgefährdeten Räume sollten gut zu reinigende Oberflächen erhalten. Technik sollte oberhalb der Flutpegel liegen. Hochwertige Einrichtungen ebenso.

Baulicher Hochwasserschutz am Gebäude ist doppeltes Schutzsystem

Seit 2002 wurden von der öffentlichen Hand große Investitionen im Hochwasserschutz getätigt. Es wurden Talsperren, Deiche und Flutmauern errichtet, Polderflächen geschaffen, Flussbetten vertieft. Allerdings gibt es für die Funktionsfähigkeit der Anlagen keine Gewähr. Bricht ein Deich, so steht das Privathaus unter Wasser. Insofern stellt der Gebäudeschutz ein zweites und letztes Schutzsystem dar.

Wann kommt die nächste Flut?!

Zum entsprechenden Hochwasser kann es jährlich und sogar mehrfach im Jahr kommen !
Entscheidend für die Fluten ist die geographische Lage der Regengebiete. Jährlich standen in Folge Gebiete an Elbe, Oder-Spree, Weichsel, Rhein und Donau unter Wasser.